
BEITRÄGE |
PRESSE (PDF zum downloaden) |
|
| Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Horst Gamerith, Graz |
Quelle: REPORT 2/2003 |
|
| Baurat h.c. Dipl.Ing. Walter, Lüftl, Wien BAUMÄNGEL: Folgeschäden und Volkswirtschaft oder "Wer zahlt denn letztlich?" |
||
| Die Inhalte der Website sind geistiges Eigentum des Forums BAUINFOalpin bzw. der gesondert angeführten Autoren. Die Dateien sind downloadbar und können damit weiter gegeben werden. Die Verwendung von Textteilen in anderen Veröffentlichungen ist nur mit Quellenangabe und mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors/der Autorin zulässig | ||
Einleitung zum Beitrag von Univ.-Prof. Gamerith:
Die Frage, wer für einen aufgetreten Mangel oder gar für einen Bauschaden verantwortlich ist, haften und schlussendlich zahlen muss, ist für die vom eingetretenen Problem Betroffenen gleichermaßen von grundlegender Bedeutung, wie für die Planenden und Ausführenden.
Bauleistungen aller Art (Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Ausführung) werden öffentlich oder örtlich eingeschränkt ausgeschrieben, nicht selten auch einfach einem Unternehmen, das man kennt, oder einer empfohlenen Person übertragen. Niemals wird jemand behaupten können, nur die Besten eingeladen und nur die Besten beauftragt zu haben. Das geht schon deswegen nicht, weil man nicht alle kennt und weil auch nicht alle die Leistungen anbieten wollen oder können. Vieles am Bau hängt daher vom Zufall ab. Vom Zufall der Auftragserteilung an genau dieses Büro, just an diese Firma.
Es bleibt aber auch dem Zufall überlassen, welcher Sachverständige zur Beurteilung beigezogen wird, welchen Juristen man mit der rechtlichen Beratung und Erledigung beauftragt. Bauen ist bis zu einem gewissen Maße auch eine Glücksache.
Ein absoluter Bauprofi, der das Bauen von der Pieke auf, vom Handwerk bis zur universitären Forschung selbst erlernt, erfahren, erlebt und mitgestaltet hat, machte sich zu den Verursachern von Bauschäden Gedanken. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Horst Gamerith ist der Vorstand des Instituts für Hochbau und Industriebau der Universität Graz, Architekt und Baumeister und als sehr gefragter allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, mit Baumängeln und Bauschäden ständig befasst.
Lesen und vertiefen Sie sich in die Gedanken eines national und international anerkannten Experten:
Vorweg muss man feststellen, Bauschäden sind sicher so alt, wie das Bauen selbst. Jeder Baustil bzw. jede Architekturmode hatte ihre typischen Bauschäden. "Die Bauherren" als Verursacher jedweder Bauwerke sind nach dem Verursacherprinzip, also die Initiatoren aller Bauschäden!
So leicht darf man es sich aber nicht machen. Obwohl die Bauherren heute oftmals
mehr Schuld an mangelhaften Bauten tragen, als es im ersten Moment erscheint.
Wer sind die Bauherren von heute eigentlich? Die Häuslbauer, private Wohlhabende,
Geschäftsleute mit oder ohne Kredite, öffentliche Bauträger bzw.
Wohnbaugenossenschaften hinter denen diverse Geldgeber stehen, also selten Individuen,
sondern zunehmend anonyme Lobbies.
Bauen die einen, die Häuslbauer, in erster Linie für sich selbst mit eigener Planung und Initiative, aber meist nicht übereilt (stand by), so bauen die anderen meist mit fremdem Geld und haben es daher unheimlich eilig, da die Zwischenfinanzierungen sehr teuer geworden sind (Feuerwehrmethode).
Bauherren haben obendrein oftmals den irren Glauben, dass Gebautes ewig halten muss. Alles auf unserer Erde ist aber den Gesetzen der Erosion unterworfen - Gott sei Dank! Bauen ist also auch nur ein hinhaltender Kampf gegen die Kräfte der Erosion. Es ist nur wichtig, dass dieser Kampf gegen das "Kaputtwerden" geordnet geführt wird. Was schneller kaputt wird oder werden darf, muss auch leichter auswechselbar konzipiert werden. Solche Überlegungen sind vor allem ein Teil einer guten Planung.
Unterscheide auch beim Bauen verschiedene Qualitätskriterien z.B.: zwischen dem "Wegwerf-Prinzip" - dem "Instandhaltungsprinzip" - und dem "Rolls-Roys-Prinzip". Es ist nur allzu logisch, dass diese Qualitätsunterschiede auch verschiedene Kosten verursachen. Nach welchen Prinzipien ein Gebäude bzw. Teile davon errichtet werden sollen, ist vorweg mit dem Bauherren abzuklären.
Welchen Beitrag kann also die "Kategorie Bauherr" zum Bauschadensgeschehen leisten?
Sie wissen oft nicht zeitgerecht, was Sie eigentlich wollen. Mit dem Planungs- und Baugeschehen kommen erst die Wünsche, sprich Änderungen und Erweiterungen.
Oftmals steht hinter diesem vorgegebenen Planungsdruck, System. In dieser Hektik entstehen leicht Fehler, Fehler für die der Planer haftet. Bekanntlich ist für ein fehlerhaftes Werk der Werklohn nicht fällig.
Sie beauftragen meist auch nicht zeitgerecht, die für eine ordentliche Abwicklung notwendigen Leistungen an ein hierfür geeignetes Team, mit einer kompetenten Führungspersönlichkeit an der Spitze. Ein solches Planungsteam muss mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet sein und muss sich vor allem harmonisch ergänzen. Kein Coach würde eine Fußballmannschaft aufstellen, die nicht miteinander eingespielt ist. Bauherren gewähren oftmals keinen angemessenen Planungsvorlauf und stellen abgeleitet von den hohen Kreditkosten, schier unmögliche Termine - eine zu kurze Bauzeit verursacht eine eigene Kategorie von Bauschäden.
Wo mit Wasser gebaut wird, muss man das Wetter berücksichtigen. Abbindezeiten und Trocknungszeiten lassen sich nicht ohne nachhaltige Konsequenzen einfach wegrationalisieren. Bauherren genehmigen auch manchmal nicht die notwendigen Mittel, sie bauen daher nur scheinbar billig - aber billig bauen ist teurer als richtig bauen (Sparen am falschen Fleck). Immer öfters sind die Bauherren quasi eine Errichtungsgesellschaft, die primär die Herstellungskosten im Auge haben, die laufenden Erhaltungskosten und Betriebskosten, mit einem Wort die Vollkosten, anders bewerten als es aus volkswirtschaftlicher Sicht richtig wäre.
Wenn die hier aufgezeigte Problematik auch nicht zu unterschätzen ist und der Trend zur Errichtung zu noch schnelleren und billigeren Volumina anhält, ist die Fehlerquelle Bauherr, die kaum in der Bauschadenstatistik aufscheint, indirekt von zunehmender Bedeutung. Es ist vordringliche Pflicht des Planungsteams, den Bauherrn auf realistische Vorgaben aufmerksam zu machen. Dies setzt wiederum große Erfahrung und Weitsicht der Führungspersönlichkeit des Planungsteams voraus.
Die Hauptverursacher von Bauschäden sind aber vor allem laut Statistik die Planer mit ca. 40%, die Ausführenden mit ca. 30% und die Materialhersteller mit ca. 15% und ca. 10% entfallen auf falsche Nutzung. Nur ein kleiner Anteil von ca. 5% bezieht sich auf den natürlichen Verfall (Erosion).
Wir wollen uns aber hier vorwiegend mit der Planung und Ausführung und mit deren Ursachen bezüglich Bauschadenserzeugung und deren Folgen auseinandersetzen. Aber auch die allzu große Materialvielfalt und falsche Nutzung sollen angesprochen werden.
Was tragen also die Planer zum Bauschadensgeschehen bei? Vorerst muss man nach der Bauaufgabe und nach den Bearbeitungsphasen differenzieren.
Ein Bauteil ist so auszubilden (muss dafür geeignet sein), dass es die
planmäßigen Beanspruchungen incl. der gewählten Sicherheiten
auf eine angenommene Nutzungsphase aushält. Hier gibt es, wie vorher
erwähnt, große Qualitätsunterschiede!
Ein Baumangel wird hergestellt - ein Bauschaden stellt sich entweder im Laufe
der Zeit ein bzw. zeigt sich im Gebrauch.
Ein Bauschaden zeigt sich im Naturversuch! Ein Naturversuch, bei dem meist
das Nachleseverfahren gründlicher erfolgt, und oftmals auch kostspieliger
ist, als das Vorbereitungsverfahren.
Die "Beinahe-crashs", welche augenscheinlich nicht feststellbar
sind, werden jedoch zukünftig durch diese Gütesicherungsmethoden
größtenteils aufgedeckt werden. Die diversen Qualitätssicherungsmethoden
werden uns ganz sicher nicht das Bauen verbilligen, hoffentlich aber die Bauschäden
vermindern helfen.
Einteilung der Mängel:
Heute, bei dem Facharbeitermangel ist manches mehr "Machwerk" statt
"Handwerk".
Konstruktionen sollen bei richtiger Pflege für eine angemessene Nutzungsphase
den Erwartungen entsprechend schadensfrei bleiben und wenn durch Alterung erforderlich,
ohne besonderen Folgearbeiten leicht instandsetzbar, austauschbar sein. Verschleiß
nach Erfüllung einer angemessenen Nutzungsdauer ist nicht einer Kategorie
von Bauschäden zuzuordnen.
Die Erhaltungskosten eines Gebäudes (Instandsetzungs - und Instandhaltungskosten)
betragen an Barwert über die Nutzungsdauer bezogen ca. 100 - 150% der Herstellungskosten
bzw. 1% - 1,5% pro Jahr.
Eine der Hauptursachen, um Bauschäden zu erzeugen, liegt meiner Meinung
darin:
in der falschen Einschätzung der Tauglichkeit von Konstruktionen
in der zu geringen Vorbereitung für die Ausführung
in der mangelnden Koordination im Büro, zwischen Büro und Baustellen
und auf der Baustelle
in der Überforderung der Ausführenden
in den zu geringen Ansätzen für Zeit und Kosten
vor allem die tüchtigen örtlichen Bauleiter sind stets überfordert,
werden quasi verheizt.
Was die Materialien am Bau betrifft, gibt es den Ausspruch: "Es gibt keine
schlechten Materialien, nur deren schlechte Anwendung!" Das richtige Material
an der richtigen Stelle einsetzen - ist eine wichtige Planungskomponente!
Keine leichte Aufgabe, denn heutzutage gibt es einfach zu viele Materialien
am Markt! Viele davon sind nicht genügend "attestiert". Für
Neuerungen, also Unausgereiftes wird unüberhörbar permanent Reklame
gemacht. Bedenke: die Werbung wird heute vorwiegend von Psychologen und nicht
mehr von Technikern gemacht. Das Gute wird durch das sogenannte Bessere, immer
Neue, überdeckt. Die Konkurrenz ist brutal und auch für den erfahrenen
Planer nicht mehr durchschaubar. Eine Bereinigung des Baustoffmarktes in einer
Art "Baustoffabrüstung" wäre erforderlich. Weniger aber
besser deklarierte Baustoffe würden die Qualität des Bauens sicher
anheben. Die schier unübersehbare Vielfalt birgt viele Gefahren in sich,
etwas falsch zu machen - falsch zu planen - falsch zu bestellen - falsch zu
verbauen - falsch zu verrechnen.
Ein Kapitel für sich - wer hat schon genügend Zeit zum Planen - geschweige
denn zum Ausführen - den Letzten beißen die Hunde! Das gilt besonders
am Bau. Unfertige Planung, unseriöse Vorbemerkungen und Ausschreibungen,
unmögliche Terminvorgaben, mangelnde Bauführung, überforderte
Firmen. Dabei haben die ausführenden Firmen genügend eigene Probleme.
Sie bekommen kaum Nachwuchs (Alles, was glaubt halbwegs intelligent zu sein,
geht heute studieren). Unterpreise, Zeitdruck und fachliche Überforderung,
verbunden mit unqualifizierten Anweisungen, überlagert mit den vorher erwähnten
Feststellungen, ergibt oftmals ein Dilemma, das manchmal erst bei Gericht seine
Endphase findet.
Überall ist zuwenig Zeit - kaum mehr ein Spielraum gegeben, eine Hektik
macht sich breit, die auf der Baustelle ein Chaos entstehen lässt. Ein
geradezu ideales Klima für die Entwicklung von Kostenerhöhungen und
Bauschäden. Auch die zunehmende Flut von Normen und Vorschriften, die kaum
einer in der Kombination auf den Einzelfall angewendet rechtzeitig überschauen
kann, trägt wenig für die Bereinigung solcher Zustände bei. Dazu
kommt noch, dass manche Bauherren dieses hektische Baugeschehen nahezu heraufbeschwören.
Unklare Verhältnisse verursachen meist Fehler. Wie heißt es im Gesetz?
Bei fehlerhaftem Werk ist kein Anspruch auf Werkslohn fällig. Manche Bauherren
sind darauf aus, mehr zu bekommen, als sie bestellt haben. Sie zahlen einfach
nicht und lassen sich dann klagen.
Aber auch die Übersensibilisierung bzw. der Perfektionstick hat immer häufiger
Gewicht bei Bauschadensbeanstandungen. Daraus ist es verständlich, dass
Mängellisten bereits ein Eigenleben führen, Sachverständige und
Gerichte sind daher mit dem Bauwesen gut beschäftigt. Würde dieser
Aufwand an Zeit und Geld an der richtigen Stelle in das Bauwerk investiert werden,
wäre es sicher sinnvoller angelegt.
Bei der Ausführung muss man die Schadensbilder je nach Professionisten
differenzieren, doch die häufigsten Schäden sind an den Schnittstellen
zu finden. Wenn mehr als 3 Professionisten an einem Detailpunkt gleichzeitig
beschäftigt sind, wird die Ausführung bereits meist problematisch.
Handwerklich gediegene Ausführungen sind heute oft in Konkurrenz mit dem
sogenannten wirtschaftlichen, industriellen Machwerk. Handwerklich Hergestelltes
und Industrieprodukte lassen sich somit nicht vergleichen - haben einen anderen
Stellenwert. Ein Problem liegt darin, dass clevere Konzeptionen bzw. Systemangebote
momentan günstiger erscheinen, jedoch ihre Reparaturzyklen nicht angemessen
sind (z.B.: bei Systemwechsel und Firmenkonkurs bzw. nicht für Reparaturen
konzipiert). Zum Teil wird die Instandsetzung bewusst ausgeklammert, um uns
neue Technologien aufzuzwingen. Wenn nur ein Teil kaputt ist, muss trotzdem
alles neu kommen (mindestens ein kompletter Einbausatz). Ganze Systeme werden
nur aus marktwirtschaftlichen Überlegungen periodisch geändert, um
das Neuanschaffen (Wegwerfen) zu initiieren. Auch die Mode im Bauwesen ist diesbezüglich
ein künstlicher "Altmacher".
Konsumzwang hat auch im Bauwesen Einzug gehalten, sogenanntes wirtschaftlich
hergestelltes, industrielles Machwerk überschwemmt uns, das ist ein Grund,
weshalb wir so an handwerklich ausgeführten Gegenständen hängen.
Wir erzeugen heute vorwiegend Gebrauchsgegenstände also kaum mehr Wertgegenstände.
Wer wird einst unsere Erzeugnisse als Antiquität sammeln - ?
Dies ist die letzte Kategorie, die es hier zu behandeln gilt.
Anforderung und Eignung sind auch hier die passenden Schlagworte. Das heißt,
die Anforderungen bzw. Nutzungen gehören bei der Aufgabenstellung definiert.
Die Toleranzbereiche - die Anforderungen an das Trag- und Verformungsverhalten
sowie der Verschleiß durch die Nutzung einzelner Oberflächen bzw.
Gegenstände sind zu vereinbaren. Die Instandhaltungs- und Instandsetzungszyklen
sind in Wartungsbüchern - Wartungsverträgen aufzuzeigen. Auch die
Schutzfunktionen des Bauwerkes, also Klimaschutz, Schallschutz, Brandschutz,
auch die Qualifikation, die Qualitätsvorstellungen sind mit dem Kapitel
Anforderungen rechtzeitig festzulegen, um keine falsche Illusion aufkommen zu
lassen.
Sorgfältig durchgeführte Gütesicherungskontrollen sollen gewährleisten,
dass einzelne Konstruktionen und das Bauwerk als Gesamtes geeignet sind, die
gestellten Anforderungen zu erfüllen. Mängel durch falsche Nutzung,
vor allem durch falsche Wartung, sind häufig auslösende Momente für
diverse Schadensbilder. Es ist bekannt, dass jeder Gegenstand einer gewissen
Wartung bedarf. Unansehnliches frühzeitiges Altern bei Unterlassung der
Wartung ist vor allem darauf zurückzuführen (vieles wird schäbig,
unansehnlich, aber nur weniges "mit Anstand alt").
Nutzungsfehler werden vor allem in den ersten Jahren des Gebrauchs gemacht.
Mangelnde Austrocknung von Bauwerken sowie Fehlbedienung von Aggregaten durch
mangelnde Kenntnis, aber auch echte Überforderungen der Baulichkeiten,
z.B. durch Überbelegungen (Garconnierewohnungen), falsches Energiesparen,
überlautes Betreiben von Schallquellen bzw. Erschütterungen von Maschinen,
sind z.B. Ursachen von gerechtfertigten Beanstandungen. Aber auch Schäden,
die den sogenannten "ruhenden Verschleiß" zuzuordnen sind, fallen
unter die Kategorie Nutzungsfehler. Gleichsam nach dem Sprichwort: "Was
rastet, das rostet".
Selten ist nur einer an einem entstanden Bauschaden Schuld! Es ist meist eine
Verkettung von Ursachen - fast ein gesellschaftspolitisches Problem. Falsche
Voraussetzungen, Unterschätzungen der Aufgaben und Überschätzen
der eigenen Möglichkeiten, sowie überzogene Vorstellungen des Bauherrn,
allzu schnelles Bauen und Sparen am falschen Fleck, sind die häufigsten
Quellen der Missverständnisse.
Bauen bleibt auch in nächster Zukunft ein gewisses Abenteuer! Jedoch, desto
besser die Berufsausbildung und je mehr man an Erfahrung reich ist, je realistischer
die Voraussetzungen sind (Aufgabenstellung, Preis und Termine), je anständiger
sich die Beteiligten begegnen, desto größer ist die Chance bauschadensfrei
zu bauen. Jedenfalls ein noch mannigfaltigeres Materialangebot, mehr Vorschriften,
mehr Kontrollen sind kein Garant für weniger Bauschäden. Eine auf
Anstand aufbauende Gesinnung gilt es auch wieder mehr im Baugeschehen einzuführen.
Das Bauen darf nicht noch mehr zunehmend "verwissenschaftlicht" werden,
die Kluft zwischen komplizierten Planungen - die nicht immer perfekt zu Ende
gedacht sind und die handwerklichen Möglichkeiten am Bau - die immer bescheidener
werden, gilt es wieder zu verringern.
Vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen und mehr Kontinuität
soll auch im Bauwesen eine Zielvorstellung sein.
Kontrollen sind zu systematisieren, doch Vertrauen soll Voraussetzung sein.
Abschließende Gedanken, wie Bauschäden künftig verringert werden
können?
Erwartungszeiten
Die Folgen der geplanten Bauschäden sind ganz einfach, kurzlebige Konstruktionen, Nutzerbeschränkungen, höhere Instandhaltungskosten, zunehmende Gerichtsprozesse, alles in allem volkswirtschaftliche Nachteile und unzufriedene Beteiligte.
Aus dieser Erkenntnis heraus muss sich sehr bald etwas an den derzeitigen Bau-Usancen ändern. Mehr Praxis bezogenes Wissen, eine geringere aber gut attestierte Baustoffpalette, mehr Anstand, mehr Verständnis, aber auch mehr qualifizierte Kontrollen wären diesbezüglich mein Vorschlag.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Horst Gamerith Top
Architekt und Baumeister
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Vorstand des Instituts für Hochbau und Industriebau
Universität Graz
Lessingstraße 25/3
A-8010 Graz
Website:
Baumängel und insbesonders Bauschäden haben für alle Beteiligten höchst unangenehme Auswirkungen. In erster Linie ist der Bauherr, der Auftragageber betroffen, weil ja -allen vorrangigen Unschuldsvermutungen zum Trotz- immer ein Hauch von Verdacht übrigbleibt, daß da irgendjemand gemurkst hat, und man ja nicht genau weiß ob da noch "schlafende Hunde" vergraben sind.
Für den Ausführenden führen derartige Geschehnisse zu einem nachteiligen Ansehen am Markt, nicht nur weil es manchem Mitbewerber unverholene Freude bereitet, -natürlich unter vorgehaltener Hand- allen zu sagen, wo der andere da "drinnenhängt"
Für den Auftraggeber, kommt oftmals zum Ärger darüber, daß er für sein Geld eine offenbar untaugliche Leistung erhalten hat, nicht selten zum Schaden noch Spott und Hohn Außenstehender.
Daß aber in Wirklichkeit wir A L L E von J E D E M Baumangel und von jedem Bauschaden betroffen sind, das bedenken nur wenige.
Der frühere Präsident der Österreichischen Bundesingenieurkammer (Vorgängerin der jetzigen Kammer der Architekten und Ziviltechniker) Baurat h.c. Dipl.Ing. Walter LÜFTL, Zivilingenieur und Bausachverständiger aus Wien, beschäftigt sich schon lange Zeit auch mit volkswirtschaftlichen Aspekten und hat zum Thema den nachfolgenden Aufsatz verfasst:
oder
Schon ist es passiert! Durch Missachtung der Bauernregel "Hat das Flachdach kein Gefälle gibt es bald 'ne feuchte Stelle" entsteht ein Totalschaden eines Warmdaches ohne ausreichendem Gefälle. Das kommt öfter vor, als man denkt. Als Sanierung bleibt nur die Herstellung eines Satteldaches ( mit hoffentlich ausreichend durchlüftetem Zwischenraum; sonst beginnt zwei Jahre danach der ganze Zauber von neuem. Es gibt da Leute, die in falsch verstandenem Umweltbewusstsein den Hohlraum mit "ISOWONDERFLOP" zumachen!) mit Blechdeckung. Das Ganze kostet 1 Million WE (Währungseinheiten, damit die Sache auch nach dem Euro, dem künftigen Monopolygeld noch aktuell ist!). Und nun bleibt die Frage, wer das alles zahlt.
Vordergründig ist die Frage leicht zu beantworten. Es zahlt der Verantwortliche. Das mag stimmen. Aber wenn der bezahlt hat, ist die Sache erledigt? Nein! Da gibt es einen großen Sponsor! Den Steuerzahler!
Der verantwortliche Hersteller ist ein gut verdienender Betrieb. Dann mindern die Aufwendungen für Mangelbehebung, Erkundung der Schadensursache, Kosten der Auseinandersetzung und allfällige Kosten der Rechtsverfolgung naturgemäß den wirtschaftlichen Erfolg der Firma. Die Folge davon ist, dass sie weniger steuerpflichtigen Gewinn hat. Damit reduzieren sich netto die Kosten für das Unternehmen um die nichtbezahlten Gewinnsteuern. Der Steuerzahler sponsert!
Nach Abzug dieser Zwangssubvention (weder der Staat noch der Steuerzahler können sich dagegen wehren!) bleibt dem Unternehmer ein Nettoverlust in der Kassa (V-ST= Y, Verlust minus ersparte Steuern ist gleich entgangenes Nettoeinkommen). Unter Bedachtnahme auf die alte Formel, dafür gab es einst den Nobelpreis, Y = C + I (Einkommen ist gleich Konsum + Investitionen) hat das volkswirtschaftlich unangenehme Folgen. Dadurch kann der Unternehmer entweder weniger investieren oder weniger konsumieren. Damit fallen weniger Verbrauchsteuern und Gewinnsteuern woanders an. Wer zahlt also abermals mit? Der Steuerzahler, abermals als Sponsor durch entgangene Steuereinnahmen; usw, usw.
Vordergründig mag man nun einwenden, dass ja das Sanierungsgewerbe belebt wird, insbesondere deswegen, weil ja das BIP (Bruttosozialprodukt) deswegen steigt. Ja, das steigt genauso, wie die Beinbrüche beim Wintersport und die Glatteis- und Nebelmassenkarambolagen auf den Autobahnen für eine Steigerung des BIP sorgen.
Was immer vergessen wird, bei Baumängeln wird Vermögen vernichtet! Wir verwandeln Vermögen in Einkommen. Das geht auf die Dauer nicht gut. Jeder Baumangel macht uns ärmer. Wir essen sozusagen unser Immobilienvermögen vorzeitig auf.
Nun schalten wir eine Versicherung ein (ob Deckung gegeben ist soll uns bei unseren Überlegungen nicht berühren, dies vorweg, um beckmesserische Zuschriften vorsorglich hintanzuhalten!). Wenn die Versicherung zahlt und gewinnbringend arbeitet verschiebt sich die unfreiwillige Sponsortätigkeit des Steuerzahlers nur um eine Phase. Arbeitet die Versicherung aber mit Verlust, so muss sie ihre Prämien erhöhen, da bekanntlich mit dauerndem Verlust nur der Staat leben kann. Der bucht das Defizit auf die Staatsschulden, die er ohnedies nie bezahlt, da er bekanntlich bis zum Staatsbankrott bloß mit Zinseszins "aufschuldet". Die erhöhten Prämien führen aber zu höheren Betriebsausgaben bei den anderen Versicherungsnehmern, was bekanntlich wegen er niedrigeren Gewinne wiederum den Steuerzahler zum unfreiwilligen Sponsor macht.
Nun können wir der Vollständigkeit halber auch den Fall untersuchen, in dem der Verantwortliche einen Konkurs hinlegt. Da zahlt den Schaden der Geschädigte in Gemeinschaft mit den sonstigen Gläubigern des Verantwortlichen. Die Folge: Es zahlt der Steuerzahler als unfreiwilliger Sponsor auch in diesem Falle (mit wechselnden Steuersätzen je nach Ertrags- und Vermögenslage der Beteiligten).
Betrachten wir den Fall, dass ein Letztverbrauchergeschäft (Privater Häuselbauer!) vorliegt, so kann dieser Häuselbauer im Falle der Pleite des schuldtragenden Unternehmers nach Tragung der Kosten aus Eigenmitteln zwar nichts als steuermindernde Ausgaben absetzen, aber er muss das nötige Geld eben dann durch Verzicht auf anderen Konsum hereinbringen. Das mindert anderswo das Steueraufkommen. Aber selbst wenn man dieses mit dem Umsatz der Sanierer kompensiert, es bleibt die nicht hinwegzudiskutierende Tatsache, dass Vermögen vernichtet wurde, dass wir somit allesamt ärmer geworden sind, das Volksvermögen wird geringer.
Da im Wirtschaftsleben noch viele Varianten möglich sind wollen wir es bei den obigen Beispielen belassen, es ist jedermann überlassen, selbst weitere Varianten zu überlegen. Allen Varianten ist jedoch eines gemeinsam: Baumängel mit allen unangenehmen Folgen belasten die Volkswirtschaft enorm. Der Staat merkt dies aber nicht, er bilanziert ja nicht, er betreibt Kameralistik. Trotzdem bleibt letztlich ein großes Loch in der Kassa, und da spart man halt bei den Rentnern! Wegen der Maastricht-Kriterien!
Während etwa die Berufsgenossenschaften (in Österreich: Arbeitsinspektorate und Unfallversicherungsanstalt) bei der Unfallverhütung überaus aktiv sind, im Straßenverkehr zur Unfallverhütung Beispielhaftes geleistet wird, wird im Bauwesen der "Unfallverhütung" bei weitem nicht der Stellenwert zugemessen, den sie verdiente.
Was derzeit für "Baumängelverhütung" getan wird ist als rudimentär zu bezeichnen. Statt mit hohem Aufwand subventionierte flächendeckende Veranstaltungen etwa als nachunversitäre "Berufsfortbildung" durch unabhängige Veranstalter zu organisieren, überläßt man es zum Teil bloß den "Sanierlobbies" diesen Teil der Berufsbildung als Forum der versuchten Absatzmaximierung für Baustoffe zu betreiben.
Wer denkt da nicht an die Auswüchse der Beseitigung von angeblichen Mängeln bei der Wärmedämmung, wo doch bekanntlich sehr häufig mehr (implizite) Energie an die Außenwand (Die vertane Energie für das Dieselöl der Lkw wird häufig vergessen!) geklebt wird, als je auf Restlebensdauer des so angeblich "verbesserten (sanierten)" Objektes eingespart werden kann. "Verlorenen Aufwand" nennt man dies in nicht korrumpierten Fachkreisen.
Die wirkliche Baumängelverhütung muss schon bei der Planung ansetzen, und da ist unsere akademische Lehre weit hinter der Zeit.
Ich mache sehr häufig Gutachten zu Baumängeln. Und da kann ich aus der Erfahrung folgende Relation feststellen: Vorher fragen wie es richtig geht: 1.000 WE Beratungskosten. Es fragt aber niemand. Hier halten sich oft Ignoranz und Indolenz die Waagschale. Nach Schaden mit 100.000 WE Kosten kommen und fragen: wie man saniert und wer für den Schaden aufkommen muss: 15.000 WE Gutachtenskosten für die Schadensabwicklung.
Es ist solch einsamen Rufern in der Wüste, wie dem dafür als "Nestbeschmutzer" zu Unrecht gescholtenen Raimund Probst vorbehalten, wirkliche "Bauschadensverhütung", und zwar unabhängig von Baustofflobbies, zu betreiben. Und was muss der sich so nebenbei anhören: Er schädige das Geschäft der Sanierer!
Demnach müßte der Erfinder des Kühlschrankes von der Lebensmittelindustrie genauso beschimpft werden, durch den unterbliebenen Verderb schädigt der ja auch die Lebensmittelproduzenten um die Verdienste aus der unterbliebenen ansonsten notwendigen Mehrproduktion. Da sieht das aber jeder ein: "Kampf dem Verderb" (das Wort stammt allerdings aus einer Zeit, als es noch keine landwirtschaftliche Überproduktion gab!).
Die Vorsorge gegen Baumängel, insbesondere die "geplanten Baumängel" - nichts ist bekanntlich dauerhafter als ein korrekt ausgeführter Planungsmangel, der nach Manifestation am Bauwerk zumeist auch noch fälschlich dem Ausführenden als Ausführungsmangel vorgehalten wird- ist erste Bürgerpflicht, will man die Volkswirtschaft vor unermesslichem Schaden bewahren, man studiere die Zahlen der einschlägigen Berichte.
Anstelle das Geld bereitzustellen -es kommt 10-100-fach zurück-, das für flächendeckende Baumängelprophylaxe nötig ist, saniert man lieber um Milliardenbeträge.
Das kommt mir vor wie statt ausreichend für den Brandschutz zu sorgen, vermehrt Gelder für die Feuerwehr und die Aufräumung der Brandstätten in x-facher Höhe bereitzustellen und als unvermeidlich auch auszugeben.
Ich glaube, da ist noch soviel an Aufklärung zu leisten wie im Gesundheitswesen. Was dort unnötig für Medikamente und Therapien ausgegeben wird, statt für Gesundenuntersuchungen und Vorbeugungsmaßnahmen dürfte der unterlassenen Baumängelverhütung wenigstens in der Größenordnung gleichkommen.
Und was bedeutet das in der Praxis? Wenn von 100 Besuchern eines "Bauschädenforums" 50 pro Jahr nur je einen "geplanten Baumangel" (Und nichts ist dauerhafter als ein handwerklich ordentlich (nach den "a.a.R.d.T.!) ausgeführter Planungsmangel. Der wird dann meistens, da er sich ja materiell im Werk des unschuldigen Handwerkers manifestiert - Hinweispflichten hat der mangels Erkennbarkeit nicht verletzt! -, letzterem als behaupteter Ausführungsmangel unrichtigerweise von den eigentlichen Schuldigen angelastet!) um 100.000 WE verhüten, so bleiben 5 Mill WE Volksvermögen erhalten. Und der Steuerzahler spart 2,5 Mill WE!. Es sinkt somit das Budgetdefizit und die Staatsschulden steigen weniger schnell.
Man überlege, welche Summen Bauschädenseminare und Bauschädenforen sparen können, die auf Prophylaxe, und nicht auf Sanieren abgestellt sind. Da diese Verhütungsarbeit aber (postseminarisch!) in der harten Praxis Widerständeüberwinden muss, wird Überzeugungsarbeit zu leisten sein. Diese führt aber zu einem Multiplikatoreffekt, da nach jeder durchgesetzten Verbesserung ("Bauschädenprophylaxe") mehrere Proselyten ("Neubekehrte") hervorgehen, die ihrerseits - gestärkt in "neuen Glauben"- das Entstehen weiterer geplanter Baumängel verhüten.
Und da redet man von "Nestbeschmutzem", wenn wirkliche Sachverständige mit pädagogischen Charisma und unbeeinflusst von "Baustofflobbies" Ignoranten und (leider Auch akdemischen!) Dilettanten in solchen Veranstaltungen einen Spiegel vorhalten. Man fasst es nicht.
Baurat h.c.Dipl.-Ing. Walter Lüftl
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Präsident der Österreichischen Bundesingenieurkammer a.D.
A 1180 WIEN, Gersthofer Straße 148/3/2
Tel.: +43-(0)1/ 47 93 241
Fax: +43-(0)1/ 478 48 61
E-Mail: kangaroo@eunet.at
© 2002 by BAUINFOalpin®